Praxis- und Behandlungsplan
1. Geltungsbereich
Diese Praxis- und Behandlungsbedingungen gelten für alle psychotherapeutischen Leistungen, die von Jessica Hofmann, Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, erbracht werden.
2. Terminvereinbarung
Termine werden individuell vereinbart und sind verbindlich.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage spätestens 24 Stunden vorher. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars zu berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
3. Honorar
Das Honorar richtet sich nach der jeweils gültigen Honorarübersicht der Praxis.
Die Vergütung erfolgt unabhängig davon, ob eine Erstattung durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen möglich ist.
4. Kostenerstattung
Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, rechne ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Eine teilweise Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist je nach Tarif möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung.
Der Honoraranspruch der Praxis bleibt unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung bestehen.
5. Behandlung
Die psychotherapeutische Begleitung erfolgt nach dem Heilpraktikergesetz. Es werden keine Heilversprechen abgegeben und kein Behandlungserfolg garantiert. Die Mitarbeit sowie die Offenheit der Klientin oder des Klienten sind wesentliche Bestandteile einer erfolgreichen therapeutischen Zusammenarbeit.
6. Ärztliche Behandlung
Die psychotherapeutische Begleitung ersetzt keine notwendige ärztliche Untersuchung oder Behandlung. Verordnete Medikamente dürfen ausschließlich nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt verändert oder abgesetzt werden.
7. Schweigepflicht
Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.